Düsseldorfer Tabelle 2011 gilt nur vorläufig!
am Di., 04.01.2011 - 01:20 h
Im November 2010 hatte das OLG Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 vorgestellt, aus der sich die Beträge für den Kindesunterhalt ergeben. Die Zahlbeträge haben sich nicht verändert. Es gibt also eine Nullrunde für die Kinder. Im Gegenteil: Kinder, deren Unterhaltspflichtige bisher schon knapp bei Kasse waren, müssen mit Kürzungen rechnen.
Die Bedarfskontrollbeträge zugunsten der erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen wurden um je 50 € erhöht und die Selbstbehaltssätze angepasst.
Das bedeutet, dass die Unterhaltspflichtigen sich darauf berufen und die Zahlungen einfach so kürzen können, dass ihr Selbstbehalt gewahrt bleibt. Das gilt aber nur, wenn kein Unterhaltstitel (Urteil, Notarvertrag, Vergleich oder Jugendamtsurkunde) existiert. In diesen Fällen muss der Unterhaltspflichtige eine Abänderungsklage erheben. So lange der Titel existiert, gilt er als richtig!
Eine Erhöhung sieht die neue DT für unterhaltsberechtigte Kinder vor: Volljährige mit eigenem Hausstand - also z.B. Studenten - haben ab 1.1.2011 einen um 30 € mtl. höheren Anspruch gegen ihre Eltern.
Aber Achtung, die neuen Selbstbehalts-Sätze der Düsseldorfer Tabelle 2011 gelten nur vorläufig!
Die Düsseldorfer Tabelle korreliert mit dem Regelsatz von Hartz IV: Die Hartz IV-Sätze stehen mit den Selbstbehalten und den Mindestunterhaltsbeträgen wegen des sog. Abstandsgebotes in rechnerischer Abhängigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Hartz-IV-Reform bis zum Jahreswechsel verlangt. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf, der eine Erhöhung der Hartz IV-Sätze für Erwachsene um fünf Euro sowie ein Bildungspaket für Kinder vorsah, in seiner Sitzung am 17.12.2010 aber nicht zugestimmt. Sollte der Vermittlungsausschuss sich auf höhere Regelsätze für Erwachsene einigen, so wären die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle weiter anzuheben.
Nach den bisherigen Plänen soll der Regelsatz um 5 Euro steigen. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit der praktischen Umsetzung der Hartz-IV- Regelsatz-Erhöhung Anfang März. Dazu müsste die Reform am 11. Februar beschlossen werde. Die Reform könnte sich weiter verzögern.
Rechtsproblem: Die Regelsätze gelten dann rückwirkend ab 1. Januar 2010 – für die Hartz-IV-Bezieher führt das zu Nachzahlungen. Die Düsseldorfer Tabelle kann aber nicht rückwirkend geändert werden, denn zu viel gezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden – wenn nicht bereits vorsorgliche Abänderung geltend gemacht wurde.
Martina Mainz-Kwasniok
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Eupener Str. 114
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Mehr Informationen:
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