fiktive Zurechnung: illoylae Vermögensverschiebung
am Di., 22.03.2011 - 14:59 h
Die Ehekrise bahnt sich an. Beide Parteien wollen sich scheiden lassen. Der Mann ist vor 2 Wochen aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Der Mann schlägt seiner Ehegattin eine einvernehmliche Scheidung vor, u.a. auch um die Anwaltskosten einzusparen.
Beide hatten bei der Eheschließung kein Anfangsvermögen gehabt. Das vorhandene Endvermögen soll als Zugewinnausgleich ja in zwei geteilt werden.
Die Ehefrau meint, es würde ihr mehr zustehen. Er hätte seine Verwandten, bevor er ausgezogen war, Geld zukommen lassen. Somit wäre der Fall für sie eine illoyale Vermögensverschiebung.
Er sagt, er habe nur seine Verwandten (Eltern, Geschwistern in Ausland) finanziell unterstützt. Darüber habe er sie informiert oder er habe ihr erzählt. Das bestreitet seine Ehefrau. Sie sagt, er habe sie NICHT informiert, was mit dem Geld geschah und es sei eine illoyale Vermögensverschieung.
Wie würde es ausgehen? Würde der Vermögensteil, den er zur Unterstützung der Verwandten einsetze, ihm fiktiv zu dem Endvermögen zugerechnet?
