Gegenstand statt Geld

Hallo,

habe das über den Zugewinn gelesen. Da steht nur immer was von Geldausgleich. Es ist aber so, dass ich gerne ein Paar Gegenstände aus unserem gemeinsamen Haus hätte. Geht das auch? Bzw. hat das überhaupt was mit dem Zugewinnausgleich zu tun?
Was ist, wenn mein Mann mir die Sachen nicht geben will. Was kann ich dann tun?

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Im Lexikon steht unter Hausrat: Im Falle einer Scheidung wird der Hausrat nach der Hausratsverordnung zwischen den Ehegatten aufgeteilt! Ich hoffe, dass war zumindest eine kleine Hilfe.

Die Haushaltsgegenstände werden unter den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt. Ich denke, das lässt sich auch mit Zwang durchsetzten.

Einigt sich ein Ehepaar bei Scheidung nicht über die Aufteilung der Gegenstände kann, glaube ich, ein Verfahren über die finanziellen Konsequenzen des Gemeinschaftseigentums beim Landgericht eingeleitet werden.

Also nicht beim Familiengericht!

Nein, alle diese Verfahren finden beim Familiengericht (also beim Amtsgericht) statt. Die Zuständigkeit des Familiengerichts ist in 2009 noch einmal deutlich ausgeweitet worden, sodass kaum noch ein Streit unter Eheleuten denkbar ist, der nicht vor dem Familiengericht auszutragen wäre.

Es wird zwischen Hausrat - Möbel, Geschirr etc. - und Vermögen - Barvermögen, Immobilien, Wertpapiere - unterschieden. Ersterer wird durch ein sog. Hausratsverfahren verteilt, letzteres durch den Zugewinnausgleich. Beides kann zusammen mit dem Scheidungsverfahren oder auch isoliert nach der Scheidung betrieben werden.