Kirchliche Heirat
Verfasst von Gast
am Mi., 02.02.2011 - 13:55 h
am Mi., 02.02.2011 - 13:55 h
Hallo miteinander,
weiß jemand, ob man auch ohne standesamtliche Heirat, kirchlich heiraten kann. Wenn nein, geht auch die Reihenfolge erst kirchliche Heirat und dann standesamtliche Heirat?
Danke für eure Antwort!
Kategorie:

am Mi., 02.02.2011 - 14:40 h
Also - in Deutschland darf man erst nach der standesamtlichen Heirat kirchlich heiraten! So steht das zumindest in Wikipedia - da weiß man ja auch nicht so genau, ob das immer stimmt :-) http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung
Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt
Hamburg
Mit der zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Reform des Personenstandsrechts wurde das Verbot der religiösen Trauung vor der standesamtlichen aufgehoben. Soweit ersichtlich (siehe z.B. die evangelische Kirche) haben die Kirchen klargestellt, dass sie keine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen durchführen werden. Und wichtig ist dabei auch: wenn man von wenigen Ausnahmen bei ausländischen Staatsangehörigen absieht, entfalten in Deutschland geschlossene Ehen, die nicht vor dem Standesamt durchgeführt wurden, keine rechtlichen Wirkungen. Deshalb wird in dem Wikipedia-Eintrag auch nur der § 67 Personenstandsgesetz aF (alter Fassung) zitiert. Dieser wurde aufgehoben.
am Mo., 21.02.2011 - 11:00 h
@Gernot Wolter: Danke für die Antwort! Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dürften die Kirchen rein theoretisch die kirchlische vor der standesamtlichen Trauung vornehmen - machen es aber nicht - aus welchem Grund auch immer!
Genau, das hast du richtig verstanden... ich glaube das ist mehr so eine traditionelle Ansicht der Eheschließung. So lange man nicht vor dem Gesetz (und somit vor dem Staat) verheiratet ist, sollte man dies wohl auch nicht kirchlich sein.