Lebensversicherung

Hallo! Mein Noch-Mann und ich haben uns vor einem Jahr getrennt, leben aber wegen der Kinder und wegen meinem Schichtdienst weiterhin in einem Mehrfamilienhaus - aber in getrennten Wohnung. Wir haben bis jetzt die Trennung nicht offiziell gemacht und auch die Steuerklassen im Ehegattensplitting gelassen. Jetzt wird aber im Jahr 2012 die Lebensversichung meines Mannes fällig. Letztes Jahr habe ich mich von einer Anwältin beraten lassen, die meinte, ich solle in 2012 Gütertrennung beantragen und die Lebensversichung in einem notariell beglaubigten Schreiben mit aufnehmen. Hört sich schön an... aber ich denke nicht, dass er darauf eingehen wird. Was passiert, wenn ich nichts unternehme und erst in viell. 5 Jahren die Trennung einreiche? Und er das Geld auf einer Kreuzfahrt verjubelt hat? Ist es dann futsch? Muss ich im Jahr 2012 die Trennung einreichen, damit ich die Hälfte der LV bekomme?

Für mich ist das ein sehr wichtiger Punkt. Wir waren 20 Jahre verheiratet, wir haben zwei Kinder die in meinem Haushalt leben, die letzten 13 Jahre war ich (wg. diverser berufl.bedingter Umzüge) Hausfrau und Mutter, ich mache jetzt eine Ausbildung in meinem Traumberuf und lebe von Unterhalt, Kindergeld und Ausbildungsgehalt. Mir bleiben ca. 500 Euro zum leben (abgez. Miete, Betreuungskosten etc) ich habe keine Lebensversicherung und auch sonst kein Vermögen. Das von ihm ererbte Geld steht mir auch nicht zu. Was bleibt, um auch an die Zukunft der Kinder zu denken ist eben diese LV.

Freue mich auf kompetente Ratschläge!

Morgenstern

Eine Kapitallebensversicherung ist regelmäßig im Rahmen des Zugewinnausgleiches anlässlich der Scheidung als Vermögensgegenstand mit zu berücksichtigen. Berechnungsstichtag dafür ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Die Scheidung kann grundsätzlich - erfolgversprechend - erst eingereicht werden, wenn das Trennungsjahr nachweislich - zumindest fast - abgelaufen ist. Sie müssen also zunächst klären, wann denn nun die Trennung erfolgte (dabei geht es nicht um offiziell oder nicht offiziell, da die Trennung eine rein faktische Sache ist). Wenn zwischen Trennung und Stichtag zur Berechnung des Zugewinnausgleiches Geld verschwendet wird, haben Sie noch Hoffnung, nicht leer auszugehen, da solche illoyalen Vermögensminderungen im Regelfall ausgeblendet werden; allerdings ist Verschwendung schon ein schwieriger Begriff. Wenn Sie noch gar nicht richtig getrennt leben und der Ehemann gibt das Geld aus, dann steht es für eine Berechnung nicht mehr zur Verfügung.

Ob Sie überhaupt grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte des Versicherungswertes, hängt aber davon ab, wer zu Beginn des Scheidungsverfahrens über welches Vermögen verfügt und wie die Vermögensstände am Tag der Heirat waren.

Und ob man nur wegen der Versicherung die Scheidung einreichen sollte, wenn Ihr Mann einer notariellen Vereinbarung nicht zustimmt, muss mit Blick auf den Unterhalt und die laufend wachsenden Versorgungsanwartschaften auch genau überlegt sein.

Sie sollten dringend die Beratung wieder aufnehmen!