Nachnamenregelung in der Scheidungsfolgenvereinbarung

Ich habe eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschrieben, in der ich mich verpflichte den gemeinsamen Ehenamen abzulegen. Ohne dieses Zugeständnis hätte er der Scheidung wohl nicht so einfach zugestimmt.
Meine Frage nun: Ist eine solche Vereinbarung rechtens und was kann im schlimmsten Fall passieren wenn ich die Änderung nicht vornehmen lasse ? Vielen Dank vorab !!!

Der Bundesgerichtshof hat das 2008 geprüft und festgestellt:

"Eine ehevertragliche Abrede, in der sich der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt worden ist, verpflichtet, im Falle der Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den von ihm bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder anzunehmen, ist nicht generell sittenwidrig. Ob dies auch dann gilt, wenn für den Verzicht auf die Fortführung des Ehenamens ein Entgelt vereinbart ist, bleibt offen.
Eine vergleichsweise lange Ehedauer und das Interesse des verpflichteten Ehegatten an der Namenseinheit mit den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern lässt das Verlangen des anderen Ehegatten nach Einhaltung der Abrede nicht ohne weiteres als rechtsmissbräuchlich erscheinen."

BGH, Urteil vom 6. Februar 2008 - XII ZR 185/05

Dann wurde der Ehegatte dazu verurteilt, die entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesamt abzugeben.

Wichtig: der andere Ehegatte muss nicht der Scheidung zustimmen! Dafür sollte man sich nie irgendwelche Zusagen abkaufen lassen.