Nur _ein_ Anwalt?

Ich hätte da mal eine Frage: Es heißt doch, man kann sich auch mit einem Anwalt scheiden lassen. Wie kann denn das sein? Normalerweise kann doch ein Anwalt nicht beide Seiten vor Gericht vertreten. Bei einem Verkehrsunfall z. B. hatte ich schon erlebt, dass ich zu dem Verkehrsrechtsspezialisten vor Ort gehen wollte, aber der Gegner war schneller und mir blieb nichts anderes übrig, als mir einen anderen Anwalt nehmen. Gewonnen hatte ich dann trotzdem. ;-)

Wieso ist das in einem Scheidungsverfahren anders?

Diese Frage hatte ich mir auch schon gestellt und diese schöne Erklärung dazu im Blog gefunden: http://www.scheidungsfix.de/blog/scheidung-mit-einem-anwalt

Und Glückwunsch auch noch zum gewonnenen Verkehrsrechtsprozess. :-)

Das ist richtig. Schwierig wird es nur, wenn eine Vereinbarung vor Gericht protokolliert werden soll. Damit diese wirksam ist besteht Anwaltszwang, man braucht einen 2. Anwalt. Dieser ist aber "günstiger" da er nur die Protokollgebühr verdient.