Scheidung auf dem Standesamt?

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten (BDS) ließ auf der Herbsttagung der Standesbeamten verlauten, er wolle, dass die Scheidung ohne Anwalt möglich wird.

http://www.osthessen-news.de/beitrag_H.php?id=1189861

"Wenn bei beiden Partnern Einigkeit über die Details der Trennung herrscht, müssten nicht Gerichte beschäftigt werden" - so der Präsident.

Die Herren und Damen im Standesamt wissen wohl nicht, wie es bei einer Scheidung abgehen kann. Die haben bis jetzt ja immer nur (Traum-)Hochzeiten gesehen. Das da noch alles Friede, Freude, Eierkuchen ist, ist mir auch klar.

Also ich finde das keine gute Idee! Wenns ums ums Geld geht, wird sich doch (fast) immer gestritten.....
Was haltet ihr davon?

Nicht nur wenns ums Geld geht. Vor allem wenn es um die Kinder geht! Leider....

 

Das Problem ist zudem, dass so etwas ohne jede Beratung stattfinden würde. Gerade mit dem Beginn des Scheidungsverfahrens aber auch mit der Rechtskraft der Scheidung werden Stichtage für alle möglichen Berechnungen und Rechtsansprüche gesetzt, z.B. für Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Zudem kann die Dauer von Unterhaltsansprüchen davon betroffen sein.

In vielen Fällen gibt es leider nur eine Scheineinigkeit. In der Praxis kommt es schon bei Scheidungen, bei denen nur einer einen Anwalt hat, vor, dass der dominierende, wirtschaftlich stärkere Ehegatte die Abwicklung übernimmt und der, der den höheren Beratungsbedarf hat, sich wie in der Ehe einfach auf die Ehrlichkeit des anderen verlässt. Dann müssen oft die ganzen Probleme, die einem erst danach einfallen, nachträglich geregelt werden und viele Ansprüche sind schon verloren gegangen. Für die Unterhaltspflichtigen wäre es beim Standesamt natürlich einfach. Da könnte man den Ehegatten mal schnell hinschleppen, um die Scheidung klar zu machen und damit schon einmal den potentiellen Trennungsunterhalt zu beenden und möglicherweise auch die nacheheliche Unterhaltspflicht zu verkürzen.

Und dann soll der Standesbeamte auch noch die Rentenregelung (Versorgungsausgleich) vornehmen?