Unterschied Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht

Ich habe eine allgmeine Frage:

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht? Ist das nicht so ziemlich das gleiche?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist doch ein Teil des Sorgerechts, oder? Beide Eltern dürfen doch über den Aufenthalt des Kindes entscheiden! Wenn die Mutter mit dem Kind nun super weit wegziehen will, darf sie das nicht gegen den Willen des Vaters, oder?

Ja, du hast Recht! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts! Sorgerecht bedeutet, dass beide Eltern sich um die Person und das Vermögen des Kindes kümmern dürfen (hierzu gibt es auch einen Eintrag im Scheidungslexikon). Zum Aufenhaltsbestimmungsrecht gibt es aber noch keinen Eintrag. Wahrscheinlich weil das so ziemlich das gleiche ist bzw. ein Spezialfall.

Zu deiner zweiten Frage: Ich glaube mal gehört zu haben, dass eine Entfernung von 400 km noch in Ordnung ist!

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Hier muss man leider die gängige gerichtliche Praxis berücksichtigen. In der großen Anzahl der Fälle bleibt es völlig sanktionslos, wenn ein Elternteil einfach mit dem Kind wegzieht.

Das rechtlich richtige Vorgehen, das man auch als Anwalt nur empfehlen kann/darf, ist, dass man den anderen Elternteil vom geplanten Umzug deutlich vor dem Umzug informiert und zur Zustimmung auffordert. Wird diese verweigert, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Regelmäßig wird dann gegebenenfalls im Eilverfahren die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil alleine beantragt.

Lebt das Kind schon lange bei dem Elternteil, der wegziehen will, wird es zentral darauf ankommen, ob es für das Kind besser ist, beim betreuenden Elternteil zu bleiben oder ob dass übrige gewohnte Umfeld zu erhalten ist.

Nach meiner langjährigen Erfahrung setzt sich ganz überwiegend der wegziehende Elternteil durch. Deswegen kommt es wohl vielen Betroffenen als überflüssige Formalie vor, den anderen noch um Erlaubnis zu fragen.

Wenn der überrumpelte Elternteil sich dennoch gegen den eigenmächtigen Umzug wehrt, muss er dann vor Gericht auch noch feststellen, dass das Gericht nicht einmal deutliche Worte zu diesem illegalen Verhalten findet.