Zugewinn

Von meiner Mutter bekam während unserer Ehe, Haus mit Garten geschenkt. Der Eintrag im Grundbuch läuft nur auf meinem Namen. Dieses Gartenland , wurde während unserer Trennungszeit zum Bauland umgestaltet, wobei ich die entstandenen Vermessungskosten , Straßenkosten usw. allein übernahm.Hat mein getrenntlebender Nochehemann, jetzt Anspruch auf einen Zugewinn auf das jetzt gewordene Bauland?

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So, wie Sie den Sachverhalt schildern, fällt der Wertzuwachs tatsächlich in die Berechnung des Zugewinns. Maßgeblich sind die entsprechenden Stichtage, also zum einen Erwerb des Grundstücks und zum Anderen Zustellung des Scheidungsantrages. Soweit noch Kosten ausstehen, sind diese als Verbindlichkeit abzuziehen.
Sie sollten sich wegen der Einzelheiten dringend anwaltlich beraten lassen.