Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihre Tochter auf den Kindesvater

Beschluss
18.05.2009
Aktenzeichen: 
1 BvR 142/09

Tenor:

  1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. Dezember 2008 - 21 UF 0400/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
  2. Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

  3. Der Freistaat Sachsen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz

Beschluss
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06.03.2011
Aktenzeichen: 
1 BvR 1765/09

Tenor:
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Kategorie:

Häusliche Gemeinschaft zwischen Elternteil und Kind

Beschluss
12.10.2010
Aktenzeichen: 
1 BvL 14/09

Tenor:

Kategorie:

Anspruch auf nachehelichen Elemetaruntehalt

Urteil
27.01.2005
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Aktenzeichen: 
XII ZR 221/02

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 27. April 2005 für Recht erkannt: Auf die Revision der Antragsgegnerin wird das Teilanerkenntnis- und Schlußurteil des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2002 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Antragsgegnerin erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Regelung des Kindesaufenthalts durch das BVerfG

Beschluss
04.02.2011
Aktenzeichen: 
1 BvR 303/11

Tenor:

  1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen Ziffer 2) bis 4) des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Januar 2011 - 19 UF 260/10 - richtet, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Anforderungen an effektivem Rechtsschutz im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der elterlichen Sorge; Anforderungen an das gerichtliche Verfahren

Beschluss
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21.05.2008
Aktenzeichen: 
1 BvR 1192/08

Tenor

 

Die Erzwingung der Duldungspflicht aus dem Zwischen-Urteil des Amtsgerichts Straubing vom 29. November 2007 – 001 F 00648/06 – wird einstweilen für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.

Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren

Gute Neuigkeiten für junge Eltern in NRW: ab dem
01.08.2013 haben Eltern von 1- und 2- jährigen Kindern einen Rechtsanspruch auf
einen Kindergartenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter.

Ein Schritt in die richtige Richtung für Elternpaare
oder Alleinerziehende, die berufstätig sein wollen oder aber müssen.

Derzeit fehlen zwar nach Angaben und Schätzungen des
Ministeriums noch 44.000 Plätze, doch die sollen bis 2013 geschaffen werden. Weiterlesen »

Kategorie:

OLG München: Die Erweiterung der Aufgaben für den Verfahrenspfleger gilt auch noch in der nächsten Instanz

Das Amtsgericht hatte im Sorgerechtsverfahren für das Kind eine Verfahrenspflegerin bestellt und deren Aufgabenkreis nach § 158 IV S. 2 FamFG erweitert. Was zur Folge hat, dass die Verfahrenspflegerin i Weiterlesen »n erster Instanz nicht nur den Hungerlohn des § 158 VII S. 1 FamFG von € 350,00 sondern...

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