Anwaltskosten

Die Anwaltskosten richten sich im Scheidungsverfahren nach dem Streitwert der Scheidung.

Ist der Streitwert ermittelt, können anhand einer Tabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) die Anwaltskosten ermittelt werden. Diese Gebührentabelle ist degressiv gestaffelt, das bedeutet, dass bei zunehmendem Streitwert die Anwaltsgebühren prozentual abnehmen.

Zu den Anwaltskosten nach der Gebührentabelle kommt noch eine Auslagenpauschale für Porto- und Telefondienstleistungen sowie die Mehrwertsteuer hinzu.

 

Sie können sich Ihre zu erwartenden Anwaltskosten anhand unseres Scheidungskostenrechners individuell berechnen lassen.

 

Entscheidungen zum Thema

Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe,
Beschluss
vom 22.09.2011
Bundesgerichtshof
Karlsruhe,
Beschluss
vom 21.10.2009

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