Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich im Scheidungsverfahren nach dem Streitwert der Scheidung.
Ist der Streitwert ermittelt, können anhand einer Tabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) die Anwaltskosten ermittelt werden. Diese Gebührentabelle ist degressiv gestaffelt, das bedeutet, dass bei zunehmendem Streitwert die Anwaltsgebühren prozentual abnehmen.
Zu den Anwaltskosten nach der Gebührentabelle kommt noch eine Auslagenpauschale für Porto- und Telefondienstleistungen sowie die Mehrwertsteuer hinzu.
Sie können sich Ihre zu erwartenden Anwaltskosten anhand unseres Scheidungskostenrechners individuell berechnen lassen.
Entscheidungen zum Thema
Oberlandesgericht
Koblenz,
Beschluss
vom 12.06.2009
Oberlandesgericht
Schleswig,
Beschluss
vom 07.05.2010
Oberlandesgericht
Jena,
Beschluss
vom 12.05.2010
Oberlandesgericht
Köln,
Beschluss
vom 24.04.2009
Oberlandesgericht
Oldenburg,
Beschluss
vom 20.01.2009
Oberlandesgericht
Zweibrücken,
Beschluss
vom 28.04.2008
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe,
Beschluss
vom 22.09.2011
Oberlandesgericht
Karlsruhe,
Beschluss
vom 26.05.2010
Bundesgerichtshof
Karlsruhe,
Beschluss
vom 21.10.2009
Oberlandesgericht
Brandenburg,
Beschluss
vom 29.09.2009
Bundesgerichtshof
Karlsruhe,
Beschluss
vom 28.10.2004

