Aufstockungsunterhalt

Der Aufstockungsunterhalt dient dazu, den gesamten Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehepartners zu sichern. Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt kann dann bestehen, wenn die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht ausreichen, um den vollen Unterhalt zu sichern.

Die Höhe des Aufstockungsunterhalts richtet sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen den Einkünften des Unterhaltsberechtigten und dem vollen Unterhalt. Haben beide Ehegatten Einkommen, hat der wenigerverdienende Ehegatte einen Aufstockungsunterhaltsanspruch auf 3/7 des Differenzbetrages gegen den mehrverdienenden Ehegatten.

Bei unangemessener Belastung des unterhaltspflichtigen Ehegatten kann der Aufstockungsunterhalt herabgesetzt und befristet werden.

 

Scheidungsprofis in Ihrer Nähe




Rechtsanwalt & Mediator
Rödermark
Rechtsanwältin, Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Frankfurt am Main
Rechtsanwalt
Frankfurt
Fachanwalt für Familienrecht
Mannheim
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Heidelberg