Bedürftigkeit

Die Bedürftigkeit ist eine Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs des Unterhaltssuchenden.

Bedürftig ist jemand, wenn er sich nicht aus seinen eigenen Einkünften (Arbeitseinkommen, Vermögenseinkünfte) und seinem Vermögen selbst angemessen unterhalten kann. Nach der Unterhaltsreform sind nun nicht mehr die ehelichen Lebensverhältnisse Maßstab für die Unterhaltsbesmessung. Stattdessen kommt es jetzt auf einen angemessenen Lebensbedarf des Bedürftigen an. Darunter ist der Lebensstandard zu verstehen, der vor der Eheschließung bestanden hat oder der ohne die Ehe erreicht worden wäre.

Zu beachten ist, dass für den Bedürftigen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht. Der bedürftige Ehegatte muss versuchen, eine angemessene Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Angemessen ist eine Tätigkeit, wenn sie

  • der Ausbildung,
  • den Fähigkeiten,
  • dem Lebensalter und
  • dem Gesundheitszustand entspricht.

Wird eine solche Tätigkeit nicht aufgenommen, oder kann der Ehegatte nicht nachweisen, dass er trotz umfangreicher Suche eine solche Stelle nicht findet, kann ihm ein fiktives Einkommen zugerechnet werden.

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