Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Sie entstand erstmals 1962 am Landgericht Düsseldorf und wird seither regelmäßig (ca. alle zwei Jahre) weiterentwickelt.
Ziel ist es, die Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Bezug auf den Kindesunterhalt zu standardisieren und damit gerechter zu gestalten. Die Düsseldorfer Tabelle wird durch ergänzende Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte, die zusätzliche Erläuterungen enthalten, ergänzt. Sie besteht aus vier Teilen: dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung und dem Verwandtenunterhalt.
Maßgeblich für die Höhe des Kindesunterhalts ist die Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen, das Alter des Kindes und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde bis Ende 2007 für die neuen Bundesländer durch die vorgeschaltete Berliner Tabelle ergänzt, die unterhalb der niedrigsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zwei darunter liegende Einkommensgruppen enthielt.

