Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann von den Ehegatten vor oder während der Ehe geschlossen werden. Ein Ehevertrag regelt für gewöhnlich überwiegend die Folgen einer eventuellen Scheidung.

Die Regelungen im Ehevertrag betreffen insbesondere den Güterstand, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt.

Beim Abschluss eines Ehevertrages besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Allerdings kann ein Ehevertrag unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam sein. Z.B. wenn durch den Ehevertrag der wirtschaftlich unterlegene Ehepartner stark benachteiligt wird.

Schließlich ist ein Ehevertrag auch nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde.

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