Ehevertrag
Ein Ehevertrag kann von den Ehegatten vor oder während der Ehe geschlossen werden. Ein Ehevertrag regelt für gewöhnlich überwiegend die Folgen einer eventuellen Scheidung.
Die Regelungen im Ehevertrag betreffen insbesondere den Güterstand, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt.
Beim Abschluss eines Ehevertrages besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Allerdings kann ein Ehevertrag unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam sein. Z.B. wenn durch den Ehevertrag der wirtschaftlich unterlegene Ehepartner stark benachteiligt wird.
Schließlich ist ein Ehevertrag auch nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde.
Kategorie:
Entscheidungen zum Thema
Oberlandesgericht
Brandenburg,
Urteil
vom 06.05.2009
Bundesgerichtshof
Karlsruhe,
Urteil
vom 09.07.2008
Oberlandesgericht
Düsseldorf,
Urteil
vom 01.07.2004
Oberlandesgericht
Celle,
Urteil
vom 24.06.2004
Oberlandesgericht
Frankfurt,
Urteil
vom 30.06.2005
Bundesgerichtshof
Karlsruhe,
Urteil
vom 27.01.2005

