Elternunterhalt

Als Elternunterhalt bezeichnet man die Verpflichtung von (Schwieger-)Kindern, durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der (Schwieger-)Eltern zu sichern.

Elternunterhalt wird meist dann beansprucht, wenn die Eltern oder ein Elternteil in einem Alters- oder Pflegeheim untergebracht sind. Die Heimkosten sind inzwischen meistens so hoch, dass das eigene Einkommen oder Vermögen der Heimbewohner nicht mehr ausreicht. Die Differenz zwischen dem Einkommen und den Heimkosten wird häufig zunächst vom Sozialamt übernommen. Dadurch geht der Unterhaltsanspruch der Eltern auf das Sozialamt über. Liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elternunterhalt vor, kann nun das Sozialamt von den Kindern das gezahlte Geld zurückverlangen.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elternunterhalt sind die Bedürftigkeit des Elternteils und die Leistungsfähigkeit des Kindes. Dem Kind muss vor allem der sog. Selbstbehalt verbleiben. Aber auch vorrangige Unterhaltspflichten gegenüber den eigenen Kindern oder dem (Ex-)Ehegatten sind zu berücksichtigen. Auch die eigenen Altersvorsorge hat grundsätzlich Vorrang vor dem Elternunterhalt.

 

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