Güterstand
Mit dem Güterstand werden die Vermögensverhältnisse von Ehegatten geregelt. Der Güterstand entsteht durch Heirat und wird z.B. durch Scheidung aufgelöst.
Die Ehepartner können durch einen Ehevertrag einen der gesetzlich vorgesehenen Güterstände auswählen. Schließen die Ehegatten keinen Ehevertrag, so gilt der gesetzliche Güterstand.
Es wird zwischen folgenden Güterständen unterschieden:
- der gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft)
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft.
Kategorie:
Entscheidungen zum Thema
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe,
Beschluss
vom 14.02.2008
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe,
Beschluss
vom 18.12.2002

