Gütertrennung
Die Gütertrennung ist, wie die Gütergemeinschaft und die Zugewinngemeinschaft, ein familienrechtlicher Güterstand. Sie kann durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Dieser Ehevetrag muss von einem Notar beurkundet werden.
Bei der Gütertrennung wird das Vermögen der Ehegatten vollständig voneinander getrennt. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte bei der Eheschließung das behält, was er vor der Ehe hatte, und auch das, was er während der Ehe erwirbt. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs. Diese werden für die gesamte Familie geschlossen.
Jeder Ehegatte verwaltet bei der Gütertrennung sein eigenes Vermögen.
Im Falle einer Scheidung behält jeder Ehegatte sein Vermögen. Es findet kein Zugewinnausgleich statt. Nur der allgemeine Hausrat, der in der Regel auch im Rahmen der Gütertrennung zu gemeinsamen Gegenständen wird, ist im Falle einer Scheidung zwischen den Ehegatten aufzuteilen.

