Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich, ebenso wie die Anwaltskosten, nach dem Streitwert der Scheidung. Wer die Scheidung beantragt, hat einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen.

Die Gerichtskosten werden anhand des FamGKG (Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen) ermittelt.

Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie sich Ihre zu erwartenden Gerichtskosten individuell berechnen lassen.

 

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