Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern. Es wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:
- für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro
- für das dritte Kind monatlich 190 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro.
Kindergeld gibt es grundsätzlich
- für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen einem fehlenden Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die Regelungen für Kinder in Ausbildung.
Da während der Zeit des Wehr- bzw. Zivildienstes kein Kindergeld bezahlt wird, verschiebt sich der Anspruch auf Kindergeld um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes entsprechend nach hinten.
Das Kindergeld für volljährige Kinder entfällt, wenn dessen Einkommen über 8.004 Euro im Jahr liegt.
Grundsätzlich erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. In bestimmten Fällen kann das Kind auch die Auszahlung an sich selbst beantragen (sog. Abzweigung):
- wenn der Elternteil, der das Kindergeld erhält, trotz bestehender Unterhaltspflicht dauerhaft keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt;
- wenn der Elternteil, der das Kindergeld erhält, seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt;
- wenn die Eltern nicht genug Einkommen haben, um Unterhalt zu zahlen.

