Prozesskosten

Prozesskosten sind die Kosten, die allgemein für die Führung eines Rechtsstreites anfallen. Die Prozesskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten. Die außergerichtlichen Kosten sind insbesondere die Anwaltskosten sowie die Reisekosten der am Verfahren beteiligten Personen.

Wer die Prozesskosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht am Ende eines Verfahrens. Diese Entscheidung nennt man auch Kostenentscheidung.

In der Regel entscheidet das Gericht allgemein über die Kosten des Rechtsstreits. Diese betreffen dann sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten. In manchen Fällen wird aber auch über die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten getrennt entschieden.

Synonym für Prozesskosten sind die Verfahrenskosten.

 

Entscheidungen zum Thema

Bundesgerichtshof
Karlsruhe,
Beschluss
vom 21.10.2009
Landesarbeitsgericht
Mainz,
Beschluss
vom 11.01.2012

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