Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine besondere Form des Ehevertrags. Sie wird meistens von Ehegatten getroffen, bei denen ziemlich sicher ist, dass sie sich scheiden lassen.
In der Scheidungsfolgenvereinbarung werden möglichst viele Punkte der zukünftigen Trennung vereinbart. In der Regel ermöglicht eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein einfacheres Scheidungsverfahren.
Folgende Punkte werden in der Regel in die Vereinbarung aufgenommen:
- Zugewinn
- Hausrat und Ehewohnung
- Versorgungsausgleich
- Kosten der Vereinbarung und der Scheidung
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden. Diese notarielle Beurkundung kann durch den protokollierten gerichtlichen Vergleich ersetzt werden.
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Entscheidungen zum Thema
Oberlandesgericht
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Urteil
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vom 14.07.2009
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vom 14.07.2011

