Hier finden Sie Tipps zum Thema Scheidung, die von den Scheidungsanwälten auf scheidungsfix.de zur Verfügung gestellt werden:
Finanzamt: Kann ich meinen Scheidungsanwalt von der Steuer absetzen?
Guter Rat ist teuer, sagt der Volksmund. Das weiß auch das Finanzamt und gewährt bei Ehescheidungen einen Steuernachlass bei Einschaltung eines Rechtsanwalts. Ein Teil der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten kann nämlich als sog. außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Kosten der privaten Lebensführung, die der steuerlichen Person zwangsläufig entstehen, eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG darstellen. Die zumutbare Belastung beträgt je nach Familienstand, Steuerklasse und der Zahl der Kinder ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Zu den absetzbaren Kosten gehören Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten, die bei Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich immer absetzbar sind – in Umgangsrechtsstreitigkeiten im Einzelfall. Auch Mediationskosten, die zu einer Ehescheidung geführt haben, können absetzbar sein.
Nicht berücksichtigungsfähig sind z. B. Unterhaltsverfahren (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt), Zugewinnausgleich (Ausnahme bei Gutachterkosten) und Kosten einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung.
Herr Tobias Zink
Haußmannstraße 1
70188 Stuttgart
