Hier finden Sie Tipps zum Thema Scheidung, die von den Scheidungsanwälten auf scheidungsfix.de zur Verfügung gestellt werden:

Habe ich eigentlich Anspruch auf das Kindergeld?

Im Fall der Trennung und Scheidung hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes. Der andere Elternteil erhält seinen hälftigen Anteil am Kindergeld über die Verrechnung mit dem Kindesunterhalt. Denn er darf von dem Betrag der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt, das halbe Kindergeld abziehen. Damit man nicht rechnen muss, gibt es dazu eine gesonderte Tabelle, die mit Zahlbeträge überschrieben ist.

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Anette  Dieckmann
Anette Dieckmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen
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Daube & Kämereit
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