Hier finden Sie Tipps zum Thema Scheidung, die von den Scheidungsanwälten auf scheidungsfix.de zur Verfügung gestellt werden:

Kann das Jugendamt das Sorgerecht entziehen?

Nein, das Jugendamt ist zum Sorgerechtsentzug nicht berechtigt. Das Sorgerecht ist ein absolutes Elternrecht, ein Eingriff oder gar Entzug kann allein durch eine gerichtliche Entscheidung nach einem rechtsförmlichen Verfahren unter Anhörung der Beteiligten, insbesondere also der Eltern, erfolgen, allerdings auf Anregung bzw. eines Antrages des Jugendamtes an das zuständige Gericht, was in der Praxis häufig und zuweilen auch übermäßig geschieht.

Oliver Meyer
Oliver Meyer
Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt
Heidelberg
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Ganns, Meyer, Klein und Kollegen
Herr Oliver Meyer
Kurfürstenanlage 36
69115 Heidelberg