Hier finden Sie Tipps zum Thema Scheidung, die von den Scheidungsanwälten auf scheidungsfix.de zur Verfügung gestellt werden:
Kann ich nur meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Nein, der geschiedene Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er vor der Eheschließung geführt hat. Er kann auch dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Daube & Kämereit
Frau Anette Dieckmann
Witteringstraße 1
45130 Essen
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