Hier finden Sie Tipps zum Thema Scheidung, die von den Scheidungsanwälten auf scheidungsfix.de zur Verfügung gestellt werden:
Muss ich vollen Kindesunterhalt zahlen, wenn ich mein Kind selbst zu 50% betreue?
Lebt ein Kind nach Trennung der Eltern im Wechsel in beiden Haushalten und umfasst damit die Betreuungs- und Erziehungszeit 50% bei jedem, so praktizieren die Eltern ein sog. "Wechselmodell". Die Düsseldorfer Tabelle wurde jedoch einmal vor dem Hintergrund geschaffen, dass ein Elternteil die überwiegende Betreuung des Kindes übernimmt und der andere Elternteil als "Barzahler", der das Kind maximal alle 14 Tage ein oder zweimal sieht, fungiert. Der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahre und das vermehrte Auftauchen neuer Betreuungs- und Wohnmodelle hat schließlich dazu geführt, dass in diesen Fällen auch der Unterhaltsbetrag der Düsseldorfer Tabelle angepasst werden muss. Hier ist eine zeitanteilige Berechnung der Zahlbeträge vorzunehmen. Aber aufgepasst: will ein Elternteil den Anspruch gerichtlich durchsetzen, so muss u.U. dem Kind ein Verfahrenspfleger bestimmt oder die Alleinentscheidungsbefugnis für diese Angelegenheit dem einen Elternteil zuerst explizit übertragen werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2008)
Frau Sabine Klein
Hauptstraße 20
66557 Illingen
