Hier finden Sie Tipps zum Thema Scheidung, die von den Scheidungsanwälten auf scheidungsfix.de zur Verfügung gestellt werden:
Steuerklasse und Trennung
Die günstigeren Steuerklassen von Eheleuten kann man noch das gesamte Jahr beibehalten, in dem man sich getrennt hat. Maßgeblich ist nämlich immer der 1. Januar eines Jahres. Waren Sie an diesem Tag noch nicht "dauernd getrenntlebend", so gilt das für das ganze Kalenderjahr. Die Steuerklassen müssen Sie also immer erst ab dem der Trennung folgenden Kalenderjahr ändern lassen.
Ein Beipiel:
Ein (kinderloses) Ehepaar mit den Steuerklassen 3 und 5 lebt seit dem 15. Januar 2010 getrennt. Die Steuerklassen 3 und 5 gelten weiter bis zum 31.12.2010. Erst ab Januar 2011 ist für beide eine Änderung in Steuerklasse 1 vorzunehmen.
Frau Wiebke Alberti
Jasper-Pentz-Str. 9
22149 Hamburg-Rahlstedt

