Hier finden Sie Tipps zum Thema Scheidung, die von den Scheidungsanwälten auf scheidungsfix.de zur Verfügung gestellt werden:

Wann ist der Stichtag für den Versorgungsausgleich?

Der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist der letzte des Monats nachdem der Scheidungsantrag zugestellt worden ist. Also z.B. Zustellung des Scheidungsantrages am 03.05.2010. Ende des Zeitraumes für den Versorgungsausgleich am 30.04.2010. ( Beginn ist der 1. Des Monats, in dem geheiratet worden ist).

Also: Bei langer Trennung läuft der Versorgungsausgleich weiter, weil der Stichtag eben nicht die Trennung ist.

Tipp: Entweder nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag stellen ( auch wenn der andere vielleicht nicht einverstanden ist) oder ‑ was aber nur einvernehmlich, also im Einverständnis mit dem anderen Ehegatten geht- im Wege eines notariellen Vertrages den Stichtag abändern ( z.B. auf die Trennung)

Anette  Dieckmann
Anette Dieckmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen
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Daube & Kämereit
Frau Anette Dieckmann
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