Hier finden Sie Tipps zum Thema Scheidung, die von den Scheidungsanwälten auf scheidungsfix.de zur Verfügung gestellt werden:
Wann muss ich die Steuerklasse ändern?
Die Steuerklasse von III auf I muss bereits im sog. Folgejahr der Trennung geändert werden und nicht erst nach der Scheidung, wie viele glauben. Folgejahr der Trennung ist das Jahr das der Trennung folgt. Theoretisch also bereits das Jahr 2010, wenn man sich am 31.12.2009 getrennt hat.
Tipp: Den steuerlichen Aspekt bei der Trennung berücksichtigen, insbesondere dann, wenn nur einer Verdiener ist. Eine Trennung zum Ende des Jahres auf das Folgejahr legen. Dann gibt es keinen Stress mit dem Finanzamt.
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Daube & Kämereit
Frau Anette Dieckmann
Witteringstraße 1
45130 Essen
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