BGH: Unterhalt muss auch dann weitergezahlt werden, wenn die Ehefrau in der Ehe gegen den Willen des Mannes ihren Job aufgegeben hat.

Das Amtsgericht sprach der Ehefrau unbefristeten Aufstockungsunterhalt nach § 1573 II BGB in Höhe vom Euro 502,00 zu. Der Ehemann begehrt Weiterlesen »e Befristung nach § 1578 b BGB auf ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung und begründete dies damit, die Frau...

BGH zur Präklusions-Falle bei § 1578 b BGB - bei Neu-Titulierung nach Veröffentlichung des Urteils vom 12.04.2006 keine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs mehr möglich

Wer ein Urteil gegen sich ergehen ließ, in dem Aufstockungsunterhalt tituliert wurde, und indem eine Abänderung nicht ausdrücklich vor Weiterlesen »behalten war, der kann keine Änderung nach § 1578 b BGB mehr verlangen, wenn in seiner Sache nach Veröffentlichung...

Voraussetzungen des Ausbildungsunterhalts; Aufstockungsunterhalt bei kinderloser Ehe

Urteil
Weiterlesen »m">
25.05.2007
Aktenzeichen: 
9 UF 163/06

Tenor

I. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Wendel vom 24. November 2006 – 16 F 177/05 S – in Ziffer III. der Entscheidungsformel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Berücksichtigung einer nach Scheidung erhaltenen Abfindung beim Aufstockungsunterhalt

Urteil
Weiterlesen »m odd"> 02.06.2010
Aktenzeichen: 
XII ZR 138/08

Tenor

Auf die Revisionen beider Parteien wird das Urteil des 17. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. August 2008 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Herabsetzung und Befristung des Aufstockungsunterhalts bei erheblichen dauerhaften ehebedingten Nachteilen

Urteil
13.01.2009
Aktenzeichen: 
92 F 324/04

Tenor

1. Die am 17. Oktober 1969 vor dem Standesbeamten des Standesamtes S. geschlossene Ehe der Parteien (Heiratsregister Nr. ...) wird geschieden. Weiterlesen »

Aufstockungsunterhalt bei ehebedingten Nachteilen der kinderbetreuenden Ehefrau

Urteil
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18.02.2009
Aktenzeichen: 
4 UF 118/08

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 28. August 2008 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Cloppenburg unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen hinsichtlich des Ausspruchs über den nachehelichen Unterhalt (Ziffer 3 des Tenors) geändert.

Befristung des Aufstockungsunterhaltsanspruchs

Urteil
Weiterlesen »field-type-date field-field-entscheidungsdatum">
04.03.2009
Aktenzeichen: 
15 UF 86/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg vom 10. Juni 2008 wird zurückgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Aufstockungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft

Urteil
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13.07.2009
Aktenzeichen: 
13 UF 52/09

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 02.04.2009 im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (Ziffer III. des Tenors) geändert und zur Klarstellung neu gefasst:

Aufstockungsunterhalt

Der Aufstockungsunterhalt dient dazu, den gesamten Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehepartners zu sichern. Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt kann dann bestehen, wenn die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht ausreichen, um den vollen Unterhalt zu Weiterlesen »sichern.

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