BVerfG: Kindergeldanrechnung nach § 1612 b BGB belastet den Unterhaltspflichtigen nicht grundrechtswidrig

Durch die Änderung des § 1612 b BGB änderte sich der Charakter des Weiterlesen »ss="glossify_term">Kindergelds. Es wurde vom Eltern-Einkommen zum Kindeseinkommen, das zur...

BGH: Zu den Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes

Der u.a. für das Unterhaltsrecht zuständige XII. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 15.06.2011 eine wichtige Entscheidung zum Betreuungsunterhalt nach Vollendung des 3. Lebensjahres des gemeinsamen Kindes verkündet (Az.: XII ZR 94/09).

Der Senat hat dabei  dem früheren Altersphasenmodell eine ausdrückliche Absage erteilt. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes würde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.

Konkret hat der BGH folgende Kernaussagen getroffen: Weiterlesen »

BGH spricht sich nochmals gegen pauschalen Betreuungsbonus beim Betreuungsunterhalt aus

Hat ein Kind betreuender Ehegatte Anspruch auf Betreuungsunte Weiterlesen »rhalt nach § 1570 BGB, ist ihm kein zusätzlicher pauschaler Betreuungsbonus mehr zuzusprechen....

BGH: Betreuungsunterhalt kann nicht nach § 1578 b BGB befristet werden.

Wer ein Kind im Alter von mehr als drei Jahren betreut und wem nach § 1570 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB deshalb Weiterlesen »" class="glossify_term">Betreuungsunterhalt zusteht, dem kann in dieser Unterhalt nicht nach § 1578...

BGH zum Betreuungsunterhalt: Auch der Vater kann grds. das Kind betreuen und der Mutter dadurch Mehrarbeit ermöglichen

Wenn das Kind drei Jahre alt ist und grundsätzlich die Möglichkeit der Drittbetreuung besteht, ist der betreuende Elternteil verpflichtet, mindestens Teilzeit, eventuell sogar ganztags zu arbeiten,  § 1570 I S. 2 BGB. Dabei kann unter bestimmten Umständen auch der Unterha Weiterlesen »ltspflichtige...

Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts

Urteil
Weiterlesen »pan class="date-display-single">18.03.2009
Aktenzeichen: 
XII ZR 74/08

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 18. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 25. April 2008 unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als über die Unterhaltsansprüche der Klägerin für die Zeit ab dem 1. Januar 2008 entschieden wurde.

Berücksichtigung der häuslichen Pflichten als elternbezogene Gründe beim Anspruch auf Betreuungsunterhalt

Urteil
Weiterlesen »eld field-type-date field-field-entscheidungsdatum">
12.05.2010
Aktenzeichen: 
6 UF 132/09

Tenor

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts –Familiengericht – in Ottweiler vom 2. November 2009 – 12 F 124/09 UE –teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Voraussetzung des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt aus elternbezogenen Gründen

Urteil
Weiterlesen »m odd"> 21.04.2010
Aktenzeichen: 
XII ZR 134/08

Tenor

Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des 18. Familiensenats in Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. August 2008 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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