Der u.a. für das Unterhaltsrecht zuständige XII. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 15.06.2011 eine wichtige Entscheidung zum Betreuungsunterhalt nach Vollendung des 3. Lebensjahres des gemeinsamen Kindes verkündet (Az.: XII ZR 94/09).
Der Senat hat dabei dem früheren Altersphasenmodell eine ausdrückliche Absage erteilt. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes würde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
Konkret hat der BGH folgende Kernaussagen getroffen: Weiterlesen »