OLG Köln: Begrenzung des Unterhalts nach § 1578 b BGB kann durch nach altem Recht geschlossenen Vergleich gehindert sein.

Die Parteien hatten sich hinsichtlich nachehelichen Unterhalts 1999 unter anderem wie folgt verglichen:"...7. Im Fall einer dauerhaften erheblichen - unverschuldeten (z. B. arbeitgeberseitige Kündigung) - Verminderung des Einkommens des Antragsgegners erfolgt eine Neuberechnung der zu leistenden Unterhaltsbeträge; ansonsten verbleibt es bei den unt Weiterlesen »er Ziffern...

Kindergeldanrechnung bei nachrangigem Ehegattenunterhalt

Beschluss
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14.07.2011
Aktenzeichen: 
1 BvR 932/10

Tenor:
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zurückgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Trennungsunterhalt: Zusammenleben mit volljährigem Kind kann Anspruch mindern!

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm vom 09.06.2011 (Az.: II-6 UF 47/11) kann das Zusammenleben eines unterhaltsberechtigten Ehegatten mit einem leistungsfähigen Partner seine Bedürftigkeit mindern, weil er Wohn- und Haushaltskosten spart. Dieser leistungsfähige Partner kann nicht nur ein neuer Lebenspartner sein, sondern auch ein volljähriges Kind.

Die Beteiligten des Rechtsstreits über die Zahlung (rückständigen) Trennungunterhalts lebten seit April 2009 getrennt. Weiterlesen »

BVerfG: Kindergeldanrechnung nach § 1612 b BGB belastet den Unterhaltspflichtigen nicht grundrechtswidrig

Durch die Änderung des § 1612 b BGB änderte sich der Charakter des Weiterlesen »ss="glossify_term">Kindergelds. Es wurde vom Eltern-Einkommen zum Kindeseinkommen, das zur...

Ehegattenunterhalt: Stellungnahme der Bundesregierung zum Verfassungsgerichtsurteil zur Dreiteilungsmethode

Die Bundesregierung hat bereits am 20.04.2011 zum Verfassungsgerichtsurteil Stellung genommen, mit dem das BVerfG die Dreiteilungsmethode für verfassungswidrig erklärte. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist so derart eindeutig, dass es verwundern muss, dass sie bislang in der Fachpresse praktisch keine Erwähnung gefunden hat. Erstmals wird sie nun -verbunden Weiterlesen »mit einem...

Ehegattenunterhalt - OLG Brandenburg: Ein während der Trennungszeit geborenes nicht eheliches Kind prägt die ehelichen Lebensverhältnisse

Im Januar diesen Jahres hat das Verfassungsgericht die Drittelmethode des BGH kassiert, und seitdem warten alle gespannt darauf, wie der BGH es nun mit der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen alter und neuer Ehefrau halten wird. Veröffentlichte OLG-Entscheidungen zu d Weiterlesen »iesem...

Ehegattenunterhalt - Nach der Drittelmethode ist vor der Drittelmethode?

Wir erinnern uns: das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 11.2.2011 die "Drittelmethode" zur Berechnung von Ehegattenunterhalt Weiterlesen »gekippt. Nach dieser Methode verringerte sich der Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ehegattenunterhalt...

BGH: Großzügiger Umgang erspart nicht den Ehegattenunterhalt.

Der vollschichtig arbeitende Vater bot an, das Kind auch unter der Woche regelmäßig zu sich zu nehmen (also Umgang mit ihm zu haben). Derweilen könne die Mutter ja arbeiten, und dann habe sie auch keinen Unterhal Weiterlesen »tsanspruch...

So zahlt sich der Unterhalt von selbst

Die Unterhaltszahlung so lange verweigern, bis der andere ihn sich selbst zahlen muss? Kaum zu glauben, aber wahr und jetzt vom Bundesgerichtshof abgesegnet:

In dem gestern frisch veröffentlichten Urteilsleitsatz heißt es: "Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen"(BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 10/09) Weiterlesen »

Trennungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit während des Getrenntlebens?

Während des ehelichen Zusammenlebens schulden sich die Ehepartner wechselseitig Familienunterhalt. Sie sind beide verpflichtet, durch Ihre Arbeit und ihr Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Das ändert sich, wenn die Eheleute die häusliche Gemeinschaft aufgeben und fortan getrennt leben. 'Getrennt leben' bedeutet rechtlich, dass die Ehegatten entweder in verschiedenen Wohnungen leben, oder beide noch in der gemeinsamen Wohnung leben, aber keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, getrennt "von Tisch und Bett" leben und getrennte Kassen führen. Weiterlesen »

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