„Und ich dachte, mit dem Ehevertrag sei alles geregelt…“
Viele Eheverträge sind unwirksam!
Ein Ehevertrag wird stets unter bestimmten Prämissen geschlossen, d.h. unter dem Gesichtspunkt gemeinsamer Vorstellungen der Eheleute über das geplante eheliche Zusammenleben.
Eine entscheidende Rolle spielt hierbei unter anderem, ob die Eheleute Kinder planen und wie die Kinderbetreuung nach den gemeinsamen Vorstellngen geregelt werden soll.