Erfüllung der Erwerbsobliegenheit bei Betreuung zweier gemeinsamer Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren

Urteil
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03.07.2009
Aktenzeichen: 
II-7 UF 300/08, 7 UF 300/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Dezember 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Bemessung der Erwerbsobliegenheit: Berücksichtigung eines nichtgemeinschaftlichen Kindes

Urteil
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16.03.2010
Aktenzeichen: 
11 UF 532/09

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht – Mainz vom 3. Juli 2009 zu Ziffer 2. teilweise abgeändert und neu gefasst wie folgt:

Umfang der Erwerbsbemühungen bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit

Urteil
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26.05.2008
Aktenzeichen: 
1 F 262/07

Tenor

1. Auf Teilanerkenntnis hin wird der Beklagte verurteilt, ab 1.11.2007 für seine minderjährige Tochter A. E. zu Händen der Kindsmutter Kindesunterhalt jeweils monatlich im Voraus, bis spätestens zum 1. eines jeden Monats zu bezahlen in Höhe von 73 Euro.

Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei Verlust des Arbeitsplatzes

Urteil
Weiterlesen »s="field-item odd"> 07.06.2007
Aktenzeichen: 
10 UF 231/06

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Strausberg vom 8. November 2006 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seiner gesetzlichen Vertreterin einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von

Erwerbsobliegenheit

Mit der Unterhaltsreform wurde die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehepartner in den Vordergrund gestellt. Daher wird nun auch von einem nicht berufstätigen Ehegatten verlangt, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Er muss also selbst eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Es kann von ihm jedoch nur eine angemessene Erwerbstätigkeit verlangt werden.

Angemessen bedeutet, dass die Erwerbstätigkeit den Fähigkeiten, der Ausbildung, d Weiterlesen »em Gesundheitszustand und dem Lebensalter des Betroffenen sowie einer eventuellen früheren Erwerbstätigkeit entspricht.

Schärfere Erwerbsobliegenheit als Grundlage für eine Abänderbarkeit einer Unterhaltsvereinbarung

Urteil
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19.01.2009
Aktenzeichen: 
15 UF 124/08

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht – Bad Schwartau vom 4. August 2008 wird zurückgewiesen.

Dem Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Kindesunterhalt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit beachten!

Gegenüber minderjährigen Kindern besteht gem. § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Dies hat zur Folge, dass die Eltern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit trifft. Sie können dazu verpflichtet sein, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, um ihre Unterhaltsverpflichtung erfüllen zu können. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen sie alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und sogar berufsfremde Tätigkeiten unterhalb ihrer gewohnten Lebensstellung aufnehmen (BGH, FamRZ 1994, 372). Weiterlesen »

Trennungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit während des Getrenntlebens?

Während des ehelichen Zusammenlebens schulden sich die Ehepartner wechselseitig Familienunterhalt. Sie sind beide verpflichtet, durch Ihre Arbeit und ihr Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Das ändert sich, wenn die Eheleute die häusliche Gemeinschaft aufgeben und fortan getrennt leben. 'Getrennt leben' bedeutet rechtlich, dass die Ehegatten entweder in verschiedenen Wohnungen leben, oder beide noch in der gemeinsamen Wohnung leben, aber keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, getrennt "von Tisch und Bett" leben und getrennte Kassen führen. Weiterlesen »

Kein Beruf erlernt und keine ausreichenden Sprachkenntnisse – Erwerbsobliegenheit bleibt!

Nach der Trennung der Eheleute muss der, bei dem das Kind nicht lebt Unterhalt an sein minderjähriges Kind zahlen. Was aber, wenn man arbeitslos ist, keinen Beruf erlernt hat und dazu noch über keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügt? Ist in diesem Fall von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit abzusehen? Dies hatte das OLG Hamm zu entscheiden (Beschluss vom 27.05.2010, Az.: II-2 UF 8/10). Weiterlesen »

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