Den Begriff „Unternehmensbewertung“ bringen die meisten Ehegatten mit Investitionen, Börsengängen und Übernahmen in Verbindung, nicht jedoch mit ihrer eigenen Ehe. Wenn jedoch zumindest ein Ehegatte selbständig ist, kann die Bewertung seiner Tätigkeit im Falle einer Scheidung eine zentrale Rolle spielen, welche im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein kann. Dies gilt im Grundsatz nicht nur für größere Unternehmungen, sondern für jede Form einer selbständigen Tätigkeit, sei es als (Klein-) Gewerbetreibender, Weiterlesen » als Gesellschafter einer GmbH oder als Freiberufler.