Muss ich mich selbst nach der Scheidung krankenversichern?

Die Frage der Krankenversicherung gerät bei Eheauseinandersetzungen gerne in der Hintergrund. Nicht slten spielen der Streit über Unterhalt, elterliche Sorge, etc. eine vordergründige Rolle. An deiser Stelle wirft oft übersehen, dass die währende der Ehe über die Familienversicherung krankenversicherte Ehegatte nach der Ehescheidung ohne Krankenversicherung dasteht. Weiterlesen »

Krankenversicherung nach Scheidung

Derjenige Ehegatte, der nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist während der Ehe beitragsfrei durch den anderen Ehegatten mitversichert (Familienversicherung), wenn dieser Mitglied einer gesetztlichen Krankenversicherung ist. Das Recht auf Familienversicherung endet allerdings mit Rechtskraft der Scheidung (also nicht schon bei Trennung). Dann muss dieser Ehegatte sich als freiwilliges Mitglied selbst krankenversichern. Die bisherige Krankenkasse ist verpflichtet ihn aufzunehmen, wenn der Antrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Rechtskraft der Scheidung erfolgt. Weiterlesen »

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