Der XII. Senat des Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern ein titulierter nachehelicher Unterhaltsanspruch herabgesetzt oder befristet werden kann (Urteil vom 29. Juni 2011 - XII ZR 157/09).
In dem zur Entscheidung vorliegenden Sachverhalt hatten die Eheleute im Rahmen des Scheidungsverfahrens 1985 eine nacheheliche Unterhaltszahlung von 3500 DM (= 1.789,52 €) vereinbart. Schon damals arbeitete die Ehefrau nicht mehr, sondern kümmerte sich um die Betreuung ihres 1983 geborenen und nicht vom Ehemann stammenden Kindes. Weiterlesen »