"Meine Frau hat kurz vor der Trennung einen großen Betrag geerbt. Davon bekomme ich die Hälfte, wir leben schließlich in Zugewinngemeinschaft." Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass alles, was sich während der Ehe an Vermögen ansammelt, im Falle der Scheidung geteilt wird.
Richtig ist:
Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zu dem Vermögen, welches die Eheleute durch gemeinsames Tun in der Ehe erwirtschaftet haben. Deshalb hat das Gesetz diese Werte "privilegiert", d. h. dem Zugewinnausgleich entzogen. Der andere Ehepartner bekommt davon nichts ab. Weiterlesen »