Nein, das Jugendamt ist zum Sorgerechtsentzug nicht berechtigt. Das Sorgerecht ist ein absolutes Elternrecht, ein Eingriff oder gar Entzug kann allein durch eine gerichtliche Entscheidung nach einem rechtsförmlichen Verfahren unter Anhörung der Beteiligten, insbesondere also der Eltern, erfolgen, allerdings auf Anregung bzw. eines Antrages des Jugendamtes an das zuständige Gericht, was in der Praxis häufig und zuweilen auch übermäßig geschieht.