Während des ehelichen Zusammenlebens schulden sich die Ehepartner wechselseitig Familienunterhalt. Sie sind beide verpflichtet, durch Ihre Arbeit und ihr Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Das ändert sich, wenn die Eheleute die häusliche Gemeinschaft aufgeben und fortan getrennt leben. 'Getrennt leben' bedeutet rechtlich, dass die Ehegatten entweder in verschiedenen Wohnungen leben, oder beide noch in der gemeinsamen Wohnung leben, aber keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, getrennt "von Tisch und Bett" leben und getrennte Kassen führen. Weiterlesen »