„Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.“ §1565 Abs.1 Satz 1 BGB ist die entscheidende Norm, wenn es darum geht, wann eine Ehe geschieden werden kann.
Doch wann ist die Ehe im konkreten Fall gescheitert? Ist dies der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft schon seit längerem nicht mehr besteht? Weiterlesen »