Bei einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner können Unterhaltsansprüche zeitlich verwirkt sein. Die neue Partnerschaft nach der Scheidung muss in der Regel zwei Jahre bestehen. Auch der Erwerb einer gemeinsamen Immobilie oder die Geburt eines gemeinsamen Kindes bringt sofort auch vor Ablauf von 2 Jahren die verfestigte Lebensgemeinschaft in Gang. Weiterlesen »