Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich – Wenn die Scheidung zum Spekulationsobjekt wird

Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise mit stark schwankenden Börsenkursen und Umsätzen der Unternehmen kann ein in zeitlicher Hinsicht „unbedacht“ gestellter Scheidungsantrag zu katastrophalen Ergebnissen führen. Ein „bedacht“ gestellter Scheidungsantrag hingegen verhindert nicht nur den... Weiterlesen »

Die Bewertung von Unternehmen im Zugewinnausgleich

Den Begriff „Unternehmensbewertung“ bringen die meisten Ehegatten mit Investitionen, Börsengängen und Übernahmen in Verbindung, nicht jedoch mit ihrer eigenen Ehe. Wenn jedoch zumindest ein Ehegatte selbständig ist, kann die Bewertung seiner Tätigkeit im Falle einer Scheidung eine zentrale Rolle spielen, welche im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein kann. Dies gilt im Grundsatz nicht nur für größere Unternehmungen, sondern für jede Form einer selbständigen Tätigkeit, sei es als (Klein-) Gewerbetreibender, als Gesellschafter einer GmbH oder als Freiberufler. Weiterlesen »

In der Zugewinngemeinschaft gehört beiden alles gemeinsam?

"Wir leben in Zugewinngemeinschaft, deshalb gehört uns beiden alles gemeinsam." Das glauben viele, wenn sie keine Gütertrennung vereinbart haben, dass alles, was in der Ehe angeschafft worden ist, den Eheleuten gemeinsam gehört. Das trifft nicht zu!

Richtig ist:

Die Zugewinngemeinschaft ist ebenfalls eine Gütertrennung, allerdings mit dem Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes. Der Güterstand wird durch Scheidung oder den Tod beendet. Weiterlesen »

Erbschaft als Zugewinn?

"Meine Frau hat kurz vor der Trennung einen großen Betrag geerbt. Davon bekomme ich die Hälfte, wir leben schließlich in Zugewinngemeinschaft." Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass alles, was sich während der Ehe an Vermögen ansammelt, im Falle der Scheidung geteilt wird.

Richtig ist:

Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zu dem Vermögen, welches die Eheleute durch gemeinsames Tun in der Ehe erwirtschaftet haben. Deshalb hat das Gesetz diese Werte "privilegiert", d. h. dem Zugewinnausgleich entzogen. Der andere Ehepartner bekommt davon nichts ab. Weiterlesen »

Die fiktive Zurechnung von Endvermögen

In der täglichen Beratungspraxis kommt es immer wieder vor, dass ein Ehepartner bei der Scheidung sagt: „Mein Vermögen? Das ist nicht mehr da!“ Hier stellt sich die Frage, wie sich das im Falle der Scheidung auswirkt. Ohne abweichende notarielle Vereinbarung, durch die z.B. für die Ehe eine Gütertrennung vereinbart wurde, gilt für die Ehe eine sog. „Zugewinngemeinschaft“, d. h. jeder Ehepartner behält grundsätzlich sein Vermögen, das er bei der Hochzeit hatte, für sich und kann während der Ehe eigenes Vermögen dazu erwerben. Weiterlesen »

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