In der Zugewinngemeinschaft gehört beiden alles gemeinsam?

"Wir leben in Zugewinngemeinschaft, deshalb gehört uns beiden alles gemeinsam." Das glauben viele, wenn sie keine Gütertrennung vereinbart haben, dass alles, was in der Ehe angeschafft worden ist, den Eheleuten gemeinsam gehört. Das trifft nicht zu!

Richtig ist:

Die Zugewinngemeinschaft ist ebenfalls eine Gütertrennung, allerdings mit dem Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes. Der Güterstand wird durch Scheidung oder den Tod beendet. Weiterlesen »

Die fiktive Zurechnung von Endvermögen

In der täglichen Beratungspraxis kommt es immer wieder vor, dass ein Ehepartner bei der Scheidung sagt: „Mein Vermögen? Das ist nicht mehr da!“ Hier stellt sich die Frage, wie sich das im Falle der Scheidung auswirkt. Ohne abweichende notarielle Vereinbarung, durch die z.B. für die Ehe eine Gütertrennung vereinbart wurde, gilt für die Ehe eine sog. „Zugewinngemeinschaft“, d. h. jeder Ehepartner behält grundsätzlich sein Vermögen, das er bei der Hochzeit hatte, für sich und kann während der Ehe eigenes Vermögen dazu erwerben. Weiterlesen »

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