"Wir leben in Zugewinngemeinschaft, deshalb gehört uns beiden alles gemeinsam." Das glauben viele, wenn sie keine Gütertrennung vereinbart haben, dass alles, was in der Ehe angeschafft worden ist, den Eheleuten gemeinsam gehört. Das trifft nicht zu!
Richtig ist:
Die Zugewinngemeinschaft ist ebenfalls eine Gütertrennung, allerdings mit dem Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes. Der Güterstand wird durch Scheidung oder den Tod beendet. Weiterlesen »