Christine Schomerus
Christine Schomerus
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Heidelberg

Als Fachanwältin für Familienrecht beschäftige ich mich ausschließlich mit dem Familienrecht.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der persönlichen Beratung und gerichtlichen Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Dazu gehören insbesondere Trennungs- und Scheidungsfolgen, die Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn) sowie alle speziellen Fragen der Trennungsfolgen. Dazu gehört auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Als Mediatorin biete ich Ihnen Familienmediation an. Ziel einer Mediation ist eine interessengerechte und zukunftsorientierte Vereinbarung, die Sie als Beteiligte erarbeiten und gutheißen. Sollten Sie eine Mediation zur Gestaltung Ihrer familienrechtlichen Fragestellungen erwägen, biete ich Ihnen gerne zunächst ein Informationsgespräch über Mediation an.

 

In dringenden Angelegenheiten sind auch kurzfristige Terminvereinbarungen möglich. Kontaktieren Sie mich per E-Mail oder telefonisch

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Fedel,Eickel,Scheidenberger
Frau Christine Schomerus
Handschuhsheimer Landstr. 4
69120 Heidelberg
06221409026
06221409027
Fedel,Eickel,Scheidenberger
3 Anwälte
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
1995
Karlsruhe
Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Familienrecht im DAV, Arbeisgemeinschaft Anwältinnen im DAV, Deutscher Juristinnenbund, Arbeitskreis Familienrecht des Heidelberger Anwaltsvereins
Englisch
(Gut)
,
Französisch
(Gut)
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer, Fortbildungsbescheinigung des DAV, Fortbildung Mediation / Mediatio Heidelberg
Deutschland
Baden-Württemberg
Beiträge von Christine Schomerus
Erstmals soll nun in Deutschland die Mediation auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und zwar im Wesentlichen mit dem Ziel, die außergerichtliche Konfliktbeilegung zu fördern und zu unterstützen.
Zuallererst muss nämlich geprüft werden, ob das Kind - altersunabhängig - anderweitig betreut werden kann. Dies kann eine sog. "kindegerechte Einrichtung" , also Kindergarten, Hort, Tagesstätte - sein, oder individuelle Betreuung, soweit diese verlässlich ist.
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Umgangsrecht leiblicher Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind gestärkt. Pflegeeltern sind danach in der Pflicht, diesen Umgang zumindest zu ermöglichen. Nur im Einzelfall kann nach umfassender Kindeswohlprüfung...
War nach altem Recht zumindest bis zum Eintritt des Kindes in die dritte Grundschulklasse jegliche Erwerbstätigkeit der betreuenden Mutter überobligatorisch, d. h. sie war weder dazu verpflichtet noch wirkte sich diese unterhaltsmindernd aus, so gilt dies nach neuem Recht in der Regel nur noch bis...
Share |

Sie können Ihren Scheidungsantrag jetzt online stellen:

Scheidungsformular